Frau wird vor Gericht vom Mord an ihrem Lebensgefährten freigesprochen, weil das Opfer SARS-CoV-2 positiv war, und alle positiv Getesteten laut RKI zu den Corona-Opfer in der Killerviruspandemie zählen.
Am 9. August 2020 wurde am Landesgericht Oberzicklingen ein überaus überraschendes und richtungsweisendes Urteil gesprochen. Die Geschworenen befanden die 27-jährige Maria K. (Name geändert) des Mordes an ihrem Lebensgefährten für nicht schuldig, da die Verteidigung nachweisen konnte, dass der Mann Corona-positiv gewesen war.
Der Anwalt der Beschuldigten stützte sich auf die Vorgaben des weithin bekannten RKI, das im Mai diesen Jahres festgelegt hatte, dass alle Toten, die positiv auf SARS-COV-2 getestet werden, (ob tot oder lebendig) in die Pandemiestatistik einfließen und demzufolge Opfer des Virus sind.
Der Verstorbene Rolf B. (Name geändert) hatte sich eine Woche vor seinem Tod testen lassen müssen, da er seinen Neffen von einem Kindergeburtstag abgeholt hatte, bei dem ein Kind gefeiert hatte, dessen Mutter als Lehrerin arbeitet und aufgrund von Massentest als positiv erkannt worden war. Da zu diesem Zeitpunkt die häuslichen Isolationsmaßnahmen noch nicht in Kraft waren, hatte der Geburtstag stattfinden können und der Mann war daraufhin in dem möglichen Infiziertenkreis geraten.
Nach seinem plötzlichen Dahinscheiden wurde ein weiterer Test anberaumt, durch den festgestellt wurde, dass der Mann noch immer Viren in sich trug. Trotz dieser schweren Beweislast hielt die Staatsanwaltschaft an ihrer Ansicht fest, dass der Tod durch die sechs Einstiche mit einem langen Küchenmesser in Brustbereich eingetreten sei.
Die hinzugezogenen Rechtsmediziner gehen davon aus, dass die Lunge des Mannes zwar durch die Messereinstiche stark geschädigt worden war, dass aber nicht eindeutig erkennbar sein, welche Gewebezerstörung das Virus bereits im Vorfeld angerichtet hätte. Dies deckte sich überraschend genau, mit den Aussagen der vermeintlichen Täterin und ihrer Freundin, die den Mann als recht schwachatmig und zum Teil röchelnd in den letzten Tagen seines Lebens erlebt haben will. Die Messerattacke war der Beschuldigten zufolge ein verzweifelter Versuch des Dahingeschiedenen, das Virus in seiner Brust zu töten, um nicht andere Menschen in seinem Umfeld zu gefährden oder womöglich umzubringen.
Aufgrund der zwei sehr konträren Darstellungen des Tathergangs wurde in mehreren Sitzungen vor Gericht verhandelt. Die Verteidigung, die sich auf geltende Anordnungen der machthabenden Gesundheitsdenkvorgabenbehörde (Robert Koch Institut) stützte, konnte die Geschworenen am Ende jedoch überzeugen. Das Corona-Killervirus hat bereits in anderen Sterbefällen seine multiplen Tötungsfähigkeiten unter Beweis gestellt, zu den Opfern zählt nun auch Rolf B.
Nur einer der Geschworenen widersprach dem Urteil und bestand darauf, dass es sich bei dem positiven Test des PCR-Test um ein falsch positives Ergebnis handeln könnte, da der Drosten-Test nie validiert wurde und eine Fehlerquote von bis zu 1,4 % haben kann. Der Mann wurde daraufhin seinem Geschworenensitz enthoben und gegen ihn läuft seitdem ein Ermittlungsverfahren wegen übermäßigen Konsums von Verschwörungstheorien; es wird gemutmaßt, dass der Mann auch am 1.August in Berlin bei der Großdemo gewesen sein könnte. Wie das dem Gericht im Vorfeld entgangen sein konnte, ist aktuell ungeklärt.