Es ist das Land der unbegrenzten Möglichkeiten. Heißt es. In den vergangenen Wochen und Monaten war und ist man jedoch eher geneigt, die Vereinigten Staaten als das Land der unbegrenzten Schwachsinnigkeiten zu betrachten, und tatsächlich wurde vor wenigen Tagen vor einem Gericht in Kansas eine in zweierlei Hinsicht bedeutende Anklage in erster Instanz verhandelt.
Geklagt hatte eine jungen Mutter (24), die sich durch die Impsstoffpolitik im Zuge der Corona-Krise bedroht fühlt. In Bezug auf sich selbst und auf ihr vier Jahre altes Kind, das ihren Angaben zufolge sehr gesund sei und sich gut entwickeln würde, hat sie eindeutig klargemacht, dass sie gegen die verpflichtende Vergabe eines mRNA-Impfstoffes vorgehen wird. Ansatzpunkt der Anklage waren jedoch nicht die Gesundheit oder mögliche Beeinträchtigungen oder Folgeschäden, wie sie bei herkömmlichen Impfpräparaten zu beobachten sind, sondern die junge Frau verklagte Moderna präventiv wegen Urheberrechtsverletzungen, die in ihren Augen gegeben sind, wenn die eigene und die kindliche DNA durch das Einführen fremder RNA-Sequenz mittels eines neuen mRNA-Impfstoffes verändert wird.
Sie selbst sagt dazu: „Es geht hier um meine DNA, meine Erbmasse, die ist einzigartig. Hunderte Generationen von Menschen haben genau mich hervorgebracht. Und auf diesen Zustand habe ich ein Anrecht und es geht ja wohl nicht an, das irgendwer darin herumbastelt, ohne dass ich oder mein Sohn dafür ausreichend entschädigt werden.“, betonte die junge Amerikanerin ihre Entscheidung, vor Gericht zu ziehen.
Sie ist fest entschlossen, sich durch alle Instanzen hindurch zu klagen, um das Recht an ihrem eigenen Körper und dem ihres Kindes zu verteidigen.
Aufsehen erregte in den USA auch der Umstand, eine Firma präventiv zu verklagen, also noch bevor es überhaupt zu einem Schaden gekommen ist. Der Anwalt der Klägerin erklärt diesen Schritt wie folgt: „Eine solche Maßnahme hat es in der Geschichte der Rechtsprechung noch nicht gegeben. Wir bauen unsere Anklage darauf auf, dass zentraler Kernpunkt der gesamten Impfstoffentwicklung der Faktor der DNA-Veränderung ist. Moderna weiß das und wenn man wissentlich eine Straftat anstrebt – so finden wir – kann auch wissentlich präventiv geklagt werden.“ Dem hatte das Gericht in erster Instanz zugestimmt.
Der Sachverhalt, in wie weit ein Mensch Rechte an seiner eigenen DNA hat, wird aktuell geprüft.
Die Klägerin hat daran überhaupt keine Zweifel. „Ich investiere nach wie vor sehr viel in meinen Sohn, allein die Schwangerschaft, dann die anstrengenden ersten Jahre … das mache ich doch biologisch betrachtet vor allem deshalb, weil ich meine DNA weitergeben möchte, und zwar NUR MEINE. Das ist der Sinn von Evolution. Ich sehe überhaupt nicht ein, dass jeder da irgendwelche Bauteile von Viren oder sonst was mit reinbasteln darf, ohne dass ich gefragt werde und auch nein dazu sagen kann. Warum benutzt man zur Vorsorge gegen Covid-19 nicht die herkömmlichen Methoden?“
Die Antwort darauf könnte darin liegen, dass SARS-Viren wahnsinnig schnell mutieren und jedwede Forschung an den üblichen Impfungen, bei denen geschwächte oder tote Erreger in den Körper eingebracht werden, um das Immunsystem zu trainieren, bisher nicht funktioniert haben.
Auf die Frage, wie sie mit dem Risiko, dass von dem Killervirus ausginge, umgehen würde, wenn sie sich nicht impfen lässt, hat die Anklägerin eine erstaunlich einfache Antwort: „Wenn Gott will, dass ich an Corona sterbe, dann wird es passieren – mit oder ohne Impfung.“
Ob diese Haltung nun einem stark ausgeprägten Gottvertrauen zuzuschreiben ist oder ob die Dame über Informationen hinsichtlich Impfungen verfügt, die der normalen Bevölkerung unzugänglich sind, konnte leider nicht geklärt werden.
Der weitere Verlauf des Prozesses wird jedenfalls genauestens verfolgt.